Der Feuerwehrtopf für Live-Aktivitäten in NRW unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. 

 

Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen im Rahmen der allgemeinen Inflation, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Dabei soll der Zugang zu der Förderung so niedrigschwellig wie möglich erfolgen.

 

Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Alle Infos und die Antragsunterlagen zum Download findet ihr hier auf:

www.popboard.nrw/feuerwehrtopf

 

Antragsfrist: 01.08 – 31.08.2023

► Die Anträge müssen per Mail und postalisch eingereicht werden. 

► Bitte vor Antragstellung das Dokument mit den Infos und den Förderbedingungen ausführlich durchlesen.

ACHTUNG! Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Bestimmungen nur Live-Vorhaben förderberechtigt sind, die innerhalb Nordrhein-Westfalens stattfinden!

Antragsberechtigt sind:

► semiprofessionelle Musiker*innen (Als semiprofessionelle Musiker*innen definieren wir jene Musiker*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht hauptberuflich aus Ihrer Arbeit als Musiker*innen bestreiten und/oder die Absicht verfolgen oder sich bewusst dazu entschieden haben, ihre Existenzsicherung auf anderem Weg zu gewährleisten)

► die ihren Lebens- und Wirkungsmittelpunkt in NRW haben

► sich der Popkultur zugehörig fühlen (dazu zählen alle Spielarten des Pop wie z.B. Rock, Hip Hop, Metal, Indie)

► deren musikalisches Repertoir hauptsächlich aus eigenen Werken besteht

► für das laufende Jahr 2023 keine Förderung aus Landesgeldern erhalten haben oder werden

die mit der Förderung Maßnahmen beantragen, die mindestens zwei Konzerte/Auftritte umfassen. Die Mehrheit dieser Auftritte müssen dabei innerhalb von Nordrhein-Westfalen stattfinden.

 

Dabei möchten wir besonders diejenigen Musiker*innen ermutigen, sich zu bewerben, die Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Geschlecht und/oder geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer und/oder sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, körperliche und/oder geistige Fähigkeiten, Alter sowie sexueller Orientierung erlebt haben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Solo-Musiker*innen oder den Zusammenschluss von mehrerer Musiker*innen (Duo, Act, Band) handelt.

 

Gegenstand der Förderung kann z.B. sein:

► Fahrtkosten (Sprit, Miete Tourbus, Zugtickets)

► Fremdhonorare (z.B. Gastmusiker*innen, Tontechniker*innen etc.)

► Projektmanagement

► Technikmiete (z.B. Audio, Licht)

► Übernachtungskosten

► Kosten für Location (Miete o.ä.)

► Promotion-/Marketingkosten (Posterdruck, Social Media, etc.)

 

Nicht förderfähig hingegen sind:

► Agenturkosten (Booking & Management)

► Anschaffungskosten (Kauf)

► Gagen (diese sind als Einnahmen im Kostenplan zu deklarieren)

► Gagen/Honorare für etwaige Supportbands (Vorbands)

 

Kontakt

Die Abwicklung der Förderung und die Antragsberatung wird von create music NRW übernommen.

Bei Rückfragen wendet euch per Mail an feuerwehrtopf@popboard.nrw oder telefonisch unter 0211 862064-32.

 

Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Das Vergabeverfahren erfolgt durch das PopBoard NRW. Kooperationspartner ist der Landesmusikrat NRW e. V., mit den Popförderprojekten create music NRW und popNRW.

Die FAQs zum Feuerwehrtopf findet ihr auf der PopBoard-Seite.